Baugenehmigung – der Ablauf je Bundesland
"Das Baugenehmigungsverfahren läuft in Deutschland grundsätzlich nach einem ähnlichen Muster ab: Zuerst prüfen Behörden, ob das Vorhaben planungsrechtlich zulässig ist, dann folgt die Einreichung des Bauantrags und anschließend die fachliche Prüfung. Als Orientierung dient dabei die Musterbauordnung (MBO), die den Rahmen für viele Verfahrensschritte vorgibt. In der Praxis entscheidet jedoch jedes Bundesland selbst, wie das Verfahren im Detail ausgestaltet wird. Der Ablauf beginnt meist mit der Frage, ob das geplante Vorhaben zum geltenden Baurecht passt. Dazu gehört insbesondere die Prüfung, ob ein Bebauungsplan existiert und welche Vorgaben daraus für Art und Maß der Nutzung gelten. Auch ohne Bebauungsplan schauen die zuständigen Stellen darauf, ob sich das Bauvorhaben in die nähere Umgebung einfügt und ob weitere öffentlich-rechtliche Anforderungen erfüllt sind. Erst wenn diese Grundlagen geklärt sind, wird der konkrete Bauantrag in die nächste Prüfphase überführt. Wichtig ist: Die Landesbauordnungen regeln, wie umfangreich das Genehmigungsverfahren tatsächlich ist und welche Vorhaben genehmigungsfrei oder nur in einem vereinfachten Verfahren behandelt werden. Dazu zählen etwa Unterschiede beim Umfang verfahrensfreier Vorhaben sowie bei der Frage, wer einen Bauantrag bauvorlageberechtigt einreichen darf. Diese Punkte können von Bundesland zu Bundesland variieren, obwohl das Grundprinzip gleich bleibt. Auch beim digitalen Verfahren gibt es Unterschiede: Einige Bundesländer bieten ein digitales Antrags- und Genehmigungsmanagement an, andere arbeiten stärker mit dem klassischen Einreichungsweg. Für Bauherr:innen bedeutet das vor allem, dass sie sich frühzeitig bei der zuständigen Stelle vor Ort informieren sollten, welche Unterlagen benötigt werden und wie der Antrag eingereicht werden kann. Am Ende steht die Entscheidung über die Genehmigung. Dabei prüfen die Behörden nicht nur die bauordnungsrechtlichen Vorgaben, sondern häufig auch weitere Aspekte, die im Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen. Je nach Bundesland kann das Verfahren damit mehr oder weniger Schritte umfassen – das Ziel bleibt jedoch dasselbe: Das Vorhaben wird rechtlich und technisch auf seine Zulässigkeit geprüft, bevor gebaut werden darf. Der Kernprozess folgt dem gleichen Muster, die Details kommen aus dem jeweiligen Landesrecht. Wer plant, sollte die Regeln im eigenen Bundesland gezielt prüfen.
Landesbauordnungen im Überblick
| Bundesland | Landesbauordnung |
|---|---|
| Baden-Württemberg | Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) |
| Bayern | Bayerische Bauordnung (BayBO) |
| Berlin | Bauordnung für Berlin (BauO Bln) |
| Brandenburg | Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) |
| Bremen | Bremische Landesbauordnung (BremLBO) |
| Hamburg | Hamburgische Bauordnung (HBauO) |
| Hessen | Hessische Bauordnung (HBO) |
| Mecklenburg-Vorpommern | Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) |
| Niedersachsen | Niedersächsische Bauordnung (NBauO) |
| Nordrhein-Westfalen | Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) |
| Rheinland-Pfalz | Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) |
| Saarland | Landesbauordnung Saarland (LBO) |
| Sachsen | Sächsische Bauordnung (SächsBO) |
| Sachsen-Anhalt | Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) |
| Schleswig-Holstein | Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO) |
| Thüringen | Thüringer Bauordnung (ThürBO) |
Alle Landesbauordnungen basieren auf der bundeseinheitlichen Musterbauordnung (MBO), weichen im Detail aber voneinander ab. Angaben ohne Gewähr, Stand der Recherche prüfen - Gesetze werden gelegentlich novelliert.
Bauantrag stellen in Rüsselsheim am Main
Zuständig ist in der Regel das Bauamt bzw. Bauordnungsamt in Rüsselsheim am Main oder des zuständigen Landkreises. Viele Bundesländer bieten inzwischen digitale Antragsverfahren an - Details erfahren Sie direkt beim zuständigen Bauamt oder über das jeweilige Landesportal.
Bauunternehmen & Architekten findenAngaben ohne Gewähr, Stand: Juli 2026. Zuständigkeiten und Online-Portale können sich ändern - im Zweifel gilt die Auskunft des zuständigen Bauamts.
Besonderheiten in Hessen
In Hessen sollten Bauherren beim Baugenehmigungsverfahren besonders darauf achten, welche Vorhaben tatsächlich genehmigungsfrei sind und welche eine Genehmigung benötigen. Der genaue Umfang verfahrensfreier Bauvorhaben kann sich je nach Art des Vorhabens und den örtlichen Rahmenbedingungen unterscheiden. Auch wenn ein Projekt nicht genehmigungspflichtig ist, bleiben baurechtliche Anforderungen bestehen, etwa bei der Einhaltung von Vorgaben aus der Planung und bei der technischen Ausführung. Klären Sie daher frühzeitig, welche Unterlagen und Prüfungen für Ihr konkretes Vorhaben erforderlich sind. So vermeiden Sie Verzögerungen, weil die Zuständigkeiten und Anforderungen rechtzeitig geklärt sind.
Wichtiger Hinweis: Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrem konkreten Bauvorhaben wenden Sie sich an das zuständige Bauamt oder eine bauvorlageberechtigte Person.
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Für die Antragstellung brauchen Sie in der Regel eine bauvorlageberechtigte Person. In unserem Verzeichnis finden Sie Hausbau-Firmen in Rüsselsheim am Main.
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Quellen & Redaktion
Die Inhalte basieren auf unabhängigen Recherchen zu den Landesbauordnungen der Bundesländer und der Musterbauordnung (MBO). Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Redaktion: 1A-Portale Redaktion.